Das Natural Restoration Law wurde nach zähen Verhandlungen und trotz massiver Blockadehaltung der EVP-Fraktion mit 329 zu 275 Stimmen bei 24 Enthaltungen angenommen. Damit ist klar: das weltweit erste Gesetz zur Wiederherstellung der Natur kommt. Mit dem EU-Renaturierungsgesetz, auf das sich Parlament und Rat geeinigt haben, sorgen wir für die Wiederherstellung geschädigter Ökosysteme in allen Mitgliedstaaten.
Aus sozialdemokratischer Sicht sind das gute Nachrichten für Natur und Klima in Europa. Für Flora, Fauna, Landwirt:innen und Verbraucher:innen kommt dieses Gesetz keinen Tag zu früh: 80 Prozent der europäischen Ökosysteme sind in einem schlechten Zustand. Ohne diese Ökosysteme kann Europa seine Klimaziele nicht erreichen; ohne intakte Ökosysteme ist die Zukunftsfähigkeit von Europas Landwirtschaft gefährdet. Kanalisierte Flüsse und zerstörte Auen bieten keinen wirksamen Hochwasserschutz mehr, kranke Wälder stoßen Treibhausgase aus, statt sie zu speichern, und die schwindende Zahl bestäubender Insekten entwickelt sich zu einer ernsten Gefahr für die Lebensmittelproduktion.
Dennoch hatte die EVP-Fraktion unter ihrer Verhandlungsführerin Christine Schneider (CDU) jedes Angebot zu einer Kompromissfindung mit den pro-europäischen Fraktionen bis zum Verhandlungsende ausgeschlossen. Sozialdemokrat:innen, Liberale, Grüne und Linke hingegen haben monatelang dafür geworben und um Kompromisse gerungen, damit dieses existentielle Gesetz nicht verhindert wird – und das mit Erfolg.
Mit dem jetzt beschlossenen Renaturierungsgesetz kommt nun ein ganzes Paket an Maßnahmen, die stufenweise greifen. Bis zum Jahr 2050 sollen für 90 Prozent der geschädigten Ökosysteme Renaturierungsmaßnahmen ergriffen worden sein. Alle Arten von Lebensräumen müssen einbezogen werden – Wälder, Moore, Wiesen, Seen, Flüsse und Meere. Die Mitgliedstaaten müssen auch dafür sorgen, dass die Gesamtfläche der städtischen Grünflächen und der städtischen Baumüberschirmung nicht schrumpft.
Die Verordnung sieht jedoch eine Notbremse vor, wenn Zielvorgaben für landwirtschaftliche Ökosysteme ausgerechnet die Fläche stark verringern, die wiederum nötig ist, um genug Lebensmittel für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der EU zu erzeugen. So wird Interessenkonflikten vorgebeugt.
Die Verordnung muss nun auch vom Rat angenommen werden, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht wird und 20 Tage darauf in Kraft tritt. Die Verordnung stellt keine direkten Verpflichtungen für einzelne Land- oder Forstwirte dar.