Täglich werden Frauen in Europa durch Partner, Ex-Partner oder Unbekannte geschlagen, bedroht und getötet. Die Definitionen der unterschiedlichen Formen von Gewalt sowie der Strafmaße variieren jedoch bisher stark zwischen den einzelnen EU-Staaten. Deswegen haben wir diese Woche eine Richtlinie zur Bekämpfung geschlechtsspezifischer Gewalt verabschiedet.

Damit legen wir Definitionen und Mindeststandards für den Kampf gegen Genitalverstümmelung, Cyber-Stalking, Belästigung im Internet, nicht einvernehmliches Teilen intimer Bilder, Zwangssterilisierungen und Aufstachelung zu Hass oder Gewalt im Internet fest. Wir führen sechs einheitliche Straftatbestände auf EU-Ebene ein, die in allen Mitgliedsstaaten einheitlich verfolgt und definiert werden. Damit schaffen wir in der gesamten EU ein Mindestmaß an Schutz vor derartiger Gewalt, unabhängig davon, ob sie online oder offline ausgeübt wird. 

Wir als Sozialdemokratie hätten auch gerne den Straftatbestand des nicht einvernehmlichen Sex als Vergewaltigung (“Nur ja heißt ja”) aufgenommen. Leider wurde dies im Rat durch den deutschen Justizminister Buschmann und den französischen Präsidenten Macron blockiert. Ein wirksamer Schutz von Frauen in Europa wird wohl nur ohne die beiden Männer möglich sein.