Unternehmen tragen Verantwortung! Für Klimaschutz, Nachhaltigkeit und Menschenrechte. Nicht nur hier in der EU, sondern überall in ihrer Lieferkette. In dieser Woche hat das Europaparlament seinen Standpunkt zum EU-Lieferkettengesetz mit Mehrheit verabschiedet. Bis zuletzt haben Konservative und Nationalisten gegen das Gesetz gewettertund versucht, die Verpflichtung zu klimaneutralen Wertschöpfungsketten zu verhindern. Das ist ihnen zum Glück nicht gelungen.
Auch dem Druck der Finanzbranche hat das Parlament stand gehalten und sich dafür ausgesprochen, dass Finanzdienstleistungen, entgegen dem Willen der Finanzbranche, die Sorgfaltspflichten ebenfalls einhalten müssen.
Schon lange haben wir uns als sozialdemokratische Fraktion für verbindliche Rechtsvorschriften zur Nachhaltigkeit von Lieferketten und zum Schutz von Menschenrechten ausgesprochen. Das künftige Lieferkettengesetz soll Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit mehr als 250 Beschäftigten einführen, die im Außenhandel tätig sind. Diese Sorgfaltspflichten umfassen die Bereiche Menschen- und Umweltrechte, aber auch den Bereich der Arbeitsrechte.
Mit seiner Größe hat der europäische Binnenmarkt nennenswerten Einfluss im weltweiten Handel. Dieser Einfluss soll für den besseren Schutz für Mensch und Umwelt weltweit genutzt werden. Das EU-Lieferkettengesetz, welches über das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz hinaus geht, bietet den geeigneten Rahmen dazu.
Die Position bildet die Grundlage für die anschließenden Verhandlungen mit dem Rat. Als Sozialdemokrat:innen werden wir klare Regeln zur Beweislast zwischen Beschäftigten und Unternehmen fordern. Schlupflöcher oder zu hohe Hürden sollen vermieden werden, um das Gesetz wirklich zu einem Fundament für faires und von demokratischen Werten geleitetes Wirtschaften zu machen.