Der Einführung der seit 2021 geplanten Ethikbehörde steht nun nichts mehr im Weg. Mehrere EU-Behörden, darunter Vertreter:innen von Parlament, Kommission und dem Europäischen Gerichtshof konnten sich bereits im März auf eine gemeinsame Ethikbehörde einigen, die zuständig für Fragen der Integrität, Transparenz und Rechenschaftspflicht in den EU-Institutionen sein soll.

In dieser Plenarwoche hat das Europäische Parlament nun final zugestimmt – ohne die Stimmen der EVP (CDU), EKR und ID (AfD). Unsere sozialdemokratische Fraktion hat mit der Spitzenkandidatin Katarina Barley eine führende Rolle bei den Verhandlungen eingenommen. Die vehementen Sabotage der von der CDU angeführten Rechtskoalition haben wir widerstanden. 

Die gemeinsamen Ethikbehörde der EU-Organe und -Agenturen dient einer der Aufsicht und der Verankerung hoher ethischer Maßstäbe. Sie kann zudem in begründeten Fällen Untersuchungen von Funktionär:innen und Abgeordneten einleiten. Dies ist ein wichtiger Schritt gegen kriminelle Machenschaften und insbesondere gegen ausländische Einflussnahme. 

Ob die Behörde ausreichend ausgestattet ist, um auch Fälle wie die Vorwürfe gegenüber dem AfD-Europaabgeordneten Maximilian Krah zukünftig rechtzeitig aufzudecken, wird sich zeigen. Klar ist, dass die bisherigen Transparenzregeln diese Aufgabe nicht leisten konnten. Die Verbindungen der AfD nach China und Russland haben europaweit Wellen geschlagen und für Entsetzen gesorgt. In dieser Wochen hat das Europäische Parlament auch eine Entschließung verabschiedet, in der es die AfD namentlich dazu aufruft, ihre Verbindungen zu den beiden Staaten offenzulegen.