In der Europäischen Union werden künftig auch handwerkliche Erzeugnisse geografisch geschützt sein. Die neue Verordnung orientiert sich am bestehenden Schutzsystem für Lebensmittel und landwirtschaftliche Erzeugnisse und soll es ermöglichen, regional traditionelle handwerkliche Erzeugnisse und ihre Bezeichnungen EU-weit schützen zu lassen.

Die Bezeichnung traditioneller handwerklicher Erzeugnisse wie der erzgebirgischen Holzkunst ist bisher europaweit kaum geschützt. Künftig sollen diese Produkte vom gleichen Schutz profitieren wie Parmesan, Champagner und Rostbratwürste.

Holzkunst aus dem Erzgebirge oder Glaskunst aus Thüringen darf sich dann nur noch nennen, wenn es tatsächlich aus den Regionen stammt und dem traditionellen Herstellungsprozess folgt.

Dieser wichtige Schritt ist überfällig und wird von der europäischen Sozialdemokratie schon seit langem gefordert. Die neue Verordnung kann einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Handwerkskunst zu stärken, das kulturelle Erbe unserer Regionen vor Nachahmungen zu schützen und Arbeitsplätze im Traditionsgewerbe, gerade auch im ländlichen Raum, zu erhalten.