E-Mobilität und fortschreitende Digitalisierung entwickeln Batterien zu einem strategischen Markt. Die weltweite Nachfrage nach Batterien wird bis 2030 um das 14-fache steigen, damit ist die Einfuhr und der Abbau kritischer Rohstoffe verbunden, vor allem von Kobalt, Lithium, Nickel und Mangan. Das EU-Parlament hat für eine neue Verordnung gestimmt, die den Umgang mit ökologischen, ethischen und sozialen Herausforderungen des wachsenden Batteriemarkts regelt. 

Die Verordnung sorgt dafür, dass in die EU importierte und hier produzierte Batterien während ihres gesamten Lebenszyklus nachhaltig und sicher sind. So enthalten die neuen Vorschriften strengere Sammelziele für Gerätebatterien; Abfälle von Batterien für leichte Verkehrsmittel, Kraftfahrzeuge, Industriefahrzeuge und Elektrofahrzeuge sollen ohne Kosten für die Endnutzer gesammelt werden.

Es müssen Mindestmengen an zurückgewonnenem Kobalt, Blei, Lithium und Nickel aus Herstellungs- und Verbraucherabfällen in neuen Batterien wiederverwendet werden. 

Es wird eine Sorgfaltspflicht für Batteriehersteller eingeführt, um Menschenrechtsverletzungen zu bekämpfen und um sicherzustellen, dass die Batterien ethisch einwandfrei sind.

Für die Verbraucher:innen bedeutet die Verordnung vor allem mehr Reparaturmöglichkeiten und damit längere Nutzung von Geräten: Batterien sollen  leichter entnommen und ausgetauscht werden können und Verbraucher:innen sollen transparenter über die Umweltauswirkungen informiert werden. 

Mit dieser von der Kommission im Jahr 2020 eingebrachten Verordnung ist ein großer Schritt im Rahmen des Green Deals und des Aktionsplans für Kreislaufwirtschaft erreicht worden. Nach der Zustimmung des Parlaments muss der Rat der Verordnung erneut formal zustimmen. Im Anschluss tritt die Batterieverordnung, welche die Batterierichtlinie von 2006 ablöst, schrittweise in Kraft.