Die EU tritt der Istanbul-Konvention gegen Gewalt an Frauen bei. Das Europäische Parlament hat am Mittwoch in Straßburg mit großer Mehrheit grünes Licht für die Ratifizierung der EU-rechtlich relevanten Teile der Konvention gegeben. Der Rat hat sich endlich dazu durchgerungen, die Ratifizierung auch gegen den Widerstand einiger EU-Mitgliedstaaten durchzusetzen. Damit wurde unserer Forderung als Sozialdemokrat:innen gefolgt.
Mit dem Beitritt der EU verbindet sich nicht nur eine große symbolische Strahlkraft, sondern diese bedeutet die gleichen Standards in allen Mitgliedstaaten in den Bereichen Opferschutz, Prävention und Strafverfolgung. Zudem sind alle Mitgliedstaaten zur rechtlichen Gleichstellung der Geschlechter in ihren Verfassungen und Rechtssystemen verpflichtet.
Der Kampf gegen Gewalt an Frauen und gegen Femizide scheiterte in der Vergangenheit oft am politischen Willen. Die Istanbul-Konvention war zudem zum Ausgangspunkt einer Kampagne gegen die LGBTIQ Community geworden und wird von Rechten und Konservativen als Instrument für “Minderheitenrechte” abqualifiziert. Unterschrift und Ratifizierung standen zuletzt in Bulgarien, Tschechien, Ungarn, Lettland, Litauen und der Slowakei noch aus. Polen hatte 2021 angekündigt, wieder aus der Istanbul-Konvention auszutreten.
Zusammen mit den derzeitigen Verhandlungen zu einer europaweiten Richtlinie gegen geschlechtsspezifische Gewalt, sind wir dem Ziel „Keine Toleranz für Gewalt gegen Frauen“ ein großes Stück näher. Als Sozialdemokrat:innen kämpfen wir für unverhandelbare Rechte für Frauen und damit gegen weitere Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU. Daher haben wir auch eine Initiative für eine EU-Charta der Frauenrechte ins Leben gerufen. Diese soll auf EU-Ebene verabschiedet werden, um alle wichtigen Grundrechte von Frauen und Mädchen in der EU zu verankern.
Europaweit muss ein stabiles Sicherheitsnetz für alle Frauen und für die queere Community geschaffen werden, um allen Menschen das Recht auf ein Leben ohne Gewalt und Diskrimnierung sowie körperliche und sexuelle Selbstbestimmung zu ermöglichen.