Das EU-Parlament hat in dieser Woche für eine Stärkung der Verbraucherrechte gestimmt, damit Verbraucher:innen bessere Grundlagen für nachhaltige Kaufentscheidungen bekommen und besser vor unlauteren Geschäftspraktiken geschützt sind. Die beschlossene Überarbeitung der Richtlinien für Verbraucherrechte und über unlauteren Wettbewerb führen aus sozialdemokratischer Sicht zu zahlreichen Verbesserungen.
Verboten werden soll die Verwendung zahlreicher irreführender Aussagen, die ein “grünes” Produkt suggerieren. Gemeint sind damit Bezeichnungen wie etwa „umweltfreundlich“, „natürlich“, „biologisch abbaubar“, „klimaneutral“ oder „öko“. Oft werden Verbraucher:innen mit sogenanntem Greenwashing getäuscht, denn für solche Bezeichnungen gab es bislang keine Nachweispflicht. Künftig müssen Hersteller Aussagen zur Nachhaltigkeit anhand klarer Kriterien treffen, sofern sie kein offizielles, geprüftes Label nutzen. Verbraucher:innen sollen sich künftig bei ihrer Kaufentscheidung darauf verlassen können, dass sie ein nachhaltiges und umweltfreundliches Produkt erwerben.
Erschwert wird auch der Verkauf von Produkten, die nicht reparierbar sind, vorzeitig Altern oder gar einen absichtlich programmierten oder eingebauten Defekt haben. Händler dürfen Produkte, von denen bekannt ist, dass sie vorzeitig Altern oder die Reparierbarkeit eingeschränkt ist, künftig nicht mehr verkaufen. Auch die Garantieinformationen müssen deutlicher sichtbar sein. Es wird ein neues, einheitliches Etikett eingeführt, um Waren mit verlängerter Garantiezeit stärker hervorzuheben.
Nach der Zustimmung durch die Mitgliedsstaaten haben diese zwei Jahre Zeit, die Richtlinien in nationales Recht umzusetzen.